Kfz Schadengutachten in Nürnberg & Fürth

Nach einem Kfz Unfall ist die Verwirrung oft groß was als nächstes wichtig ist. Deswegen helfen wir dir bei einer sorgenfreien Unterstützung danach. Kontaktiere uns einfach für dein Schadengutachten in Nürnberg, Fürth & Umgebung. Wir kümmern uns um den Rest.

Schadengutachten Nürnberg von KFZ Gutachter holdeinengutachter.de

Schadengutachten: Was Du über Deine Schritte nach einem Kfz-Schaden wissen solltest

Bisher hatte ein Kfz-Gutachten für Dich nur eine theoretische Bedeutung, oder Du hast noch nie etwas davon gehört? Dabei kann Dir ein Schadengutachten bei einem beschädigten Fahrzeug finanziell den Hals retten.

Wir haben für Dich alles Wissenswerte rund ums Schadengutachten zusammengetragen. Damit weißt Du spätestens nach einem Fahrzeugschaden, was Du zu erwarten hast, wie Du ein Kfz-Gutachten beauftragen musst und dass Du bei HolDeinenGutachter.de am besten aufgehoben bist.

Die Vorteile unserer Schadengutachten

Vor Ort Service

Neben unserer Kundenfreundlichkeit steht unser Service, bei dir vorbeizukommen und Vor Ort den Schaden aufzunehmen – egal, welche Art von Kfz-Gutachten du benötigst.

Zeitersparnis

Auf Wunsch Übernahme der gesamten Schadensabwicklung sowie Ausschöpfung aller Schadensersatzpositionen.

Enger Kontakt

Rechtlicher Beistand dank unserem Netzwerk & stetig persönlichen Ansprechpartner

So läuft das Schadengutachten ab

KFZ Gutachter Terminbuchung bei HolDeinenGutachter

Termin buchen

Zuerst buchst Du gleich Deinen Termin bei HolDeinenGutachter.de. Dazu gibst Du E-Mail und Telefonnummer sowie deinen gewünschten Termin ein.

Anschließend erhältst Du von uns eine Bestätigungsmail mit Deinem bestätigten Termin und ein Gutachter/-in wird sich umgehend bei dir melden.

Vor Ort Termin des KFZ Gutachters
KFZ Schadensaufnahme bei HolDeinenGutachter

Vor Ort oder wir kommen zu dir für die Schadensaufnahme

Wir begutachten und erfassen den Schaden an Deinem Fahrzeug unabhängig und verlässlich.

Auf Basis der Beurteilung kalkulieren wir die Höhe Deines Schadens und erstellen dein Gutachten.

Schadenregulierung durch die KFZ Sachverständigen
KFZ schadensreguilerung bei HolDeinenGutachter

Schadensregulierung

Wir versenden Dein Kfz-Gutachten zur Regulierung des Schadens wunschgemäß direkt an Deinen oder einem HolDeinenGutachter.de Anwalt und/oder an die zuständige Versicherung.

100% Service für zufriedene Kunden

In unserem Unternehmen sind wir darauf bedacht Ihnen einen bestmöglichen Service zu bieten. Die Meinung unserer Kunden ist uns sehr wichtig und wir nutzen gerne Feedback, um uns stetig weiterzuentwickeln.

5/5
Mein Wohnmobil wurde angefahren und war nicht mehr in der Lage zu fahren. So kam der Gutachter zu mir und hat den Schaden vor Ort aufgenommen. Der weitere Ablauf bis zur Abwicklung ging auch schnell und reibungslos.
Markus, 44
5/5
Auf die schnelle einen Gutachter in Nürnberg benötigt. Da war ich bei HolDeinenGutachter.de richtig. Super Gutachter der mich bestens beraten hat. Ich musste keinen Cent zahlen, da alles die gegnerische Versuchung übernommen hat.
Merlin, 54
5/5
WOW. Innerhalb von 24 Stunden war mein Gutachten fertig und daraufhin kam auch das Geld sofort!!! Hoffentlich werde ich keinen Unfall mehr haben aber wenn, dann rufe ich wieder bei HolDeinenGutachter.de an
Osman, 57
5/5
Wenn man im Umkreis Nürnberg/Fürth/Erlangen einen Gutachter braucht, kann ich diese Jungs hier empfehlen. Richtig sympathischer Gutachter, der mich sehr gut betreut hat und war auch noch komplett kostenlos für mich.
Chris, 39
Buche einen Termin und hol dir deinen Gutachter!

Häufige Fragen & Antworten zum Schadengutachten?

Liegt ein Schaden an Deinem Fahrzeug vor, dann ist die erste Anlaufstelle, um ihn nachzuweisen, ein Kfz-Gutachter. Er nimmt die Schäden genau unter die Lupe und erstellt daraufhin ein Schadengutachten.

Dafür werden sämtliche Mängel, die nachweislich auf den Schaden zurückzuführen sind, dokumentiert, und der Reparaturaufwand wird eingeschätzt. Das Gutachten dient Dir zudem als Nachweis, damit Du Dir die voraussichtlichen Reparaturkosten von der Kfz-Versicherung zurückholen kannst.

Sofern eine Reparatur nicht mehr möglich sein sollte, ermittelt der Schadengutachter den Wiederbeschaffungswert (Wert vor dem Schaden) und den Restwert (Wert nach dem Schaden) Deines Fahrzeugs. So deckt ein Schadengutachten mögliche Mehr- und Folgekosten ab, die in anderen Kurzgutachten oder einem Kostenvoranschlag nicht berücksichtigt werden.

Die Antwort auf diese Frage ist von einigen Faktoren abhängig. Stell Dir daher folgende Fragen: Welche Vor- und Nachteile hat ein Schadengutachten für Dich? Gibt es noch andere Möglichkeiten des Schadennachweises?

Vorteile: 

  • bietet größte Sicherheit in der Schadenabwicklung 

  • zeigt den Umfang Deiner Ansprüche auf

  • ideale Basis für die Abwicklung Deines Unfallschadens

Mögliche Nachteile:

  • teuerste Variante eines Schadennachweises

  • somit nicht in jedem Fall zu empfehlen, beispielsweise bei einem Bagatellschaden

Als Bagatellschaden wird ein eher geringerer Schaden bezeichnet. In einem Haftpflichtfall liegt die Grenze bei 750 und im Kaskobereich bei 2.000 Euro. Dabei reicht zumeist ein Kurzgutachten aus, um den Schaden zu dokumentieren und Schadensersatz einzufordern. 

Um jedoch überhaupt einschätzen zu können, ob ein Kurz- oder ein Schadengutachten notwendig ist, wird in jedem Fall ein Kfz-Gutachter benötigt. Da Laien selten in der Lage sind, das Ausmaß eines Fahrzeugschadens zu überblicken, sollte stets ein Gutachter hinzugezogen werden.

Der Kfz-Gutachter schätzt dann auf Grundlage der Schadenshöhe ein, welche Art eines Gutachtens infrage kommt. Denn oberhalb der Bagatellschadensgrenze ist immer ein Schadengutachten notwendig, um Schadensersatzforderungen an den gegnerischen Versicherer stellen zu können.

Damit ein Schadensersatzanspruch in einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung geltend gemacht werden kann, muss der entstandene Unfallschaden beziffert werden. Nur so hast Du einen Anspruch auf Entschädigung.

Also sind konkrete Nachweise und eine realistische Schadenseinschätzung eines professionellen Gutachters nötig. Nur so erhältst Du Deine Entschädigungsleistung von der gegnerischen Versicherung, und nur dann hat der Schadennachweis auch vor Gericht Bestand. 

Denn so kann sich der Verkehrsrichter bei der Entscheidung in einem Streitfall auf die Feststellungen im Schadengutachten stützen. Daher ist ein gerichtliches Kfz-Gutachten besonders dann angebracht, wenn der Schädiger ein eigenes Gutachten mit abweichenden Ergebnissen vorlegen sollte.

Genauigkeit und Kompetenz sind die Eigenschaften eines Kfz-Gutachters, die bei der Erstellung eines Gutachtens wichtig sind. So prüft ein Gutachter Dein beschädigtes Fahrzeug eingehend auf jegliche Defekte, Schäden und sonstige Mängel.

Es werden alle Fakten genauestens dokumentiert und entsprechend beurteilt. Du kannst es Dir als eine Art Steckbrief mit folgenden Informationen vorstellen:

  • technische Daten und Sonderausstattung

  • Dokumentation bereits vorhandener Schäden

  • detaillierte Beschreibung und Lichtbilder der Schäden

  • Beschreibung, Kostenkalkulation und Zeitaufwand der notwendigen Reparaturen

  • Einschätzung zum Vorliegen eines wirtschaftlichen Totalschadens

  • Ermittlung und Feststellung des Wiederbeschaffungs- und Restwerts

  • Schätzung der Ausfallzeit

Dein Gutachter wird sich im Regelfall darum kümmern, dass alle Fristen eingehalten werden. So muss innerhalb von sieben Tagen die notwendige Schadensmeldung erfolgen. Für das Kfz-Gutachten selbst gibt es jedoch keine explizite Frist.

Allerdings sollte es immer zeitnah in Auftrag gegeben werden, da

  1. das Warten zu weiteren Schäden führen kann und Du der Schadensminderungspflicht dann nicht nachkommen würdest,

  2. Du Dein Fahrzeug sicher schnell repariert oder gegebenenfalls die Schadenssumme schnell ausgezahlt haben möchtest.

Beachte zudem, dass Schadensersatzansprüche nach drei Jahren verjähren.

Bei einem Kaskoschadenfall, also einem selbst verschuldeten Unfallschaden, übt meist die Versicherung ihr vertraglich zugesichertes Weisungsrecht aus. Die Versicherung wählt also den Kfz-Gutachter und bestimmt oftmals auch den Weg der Schadenabwicklung – vorwiegend den für sie wirtschaftlicheren.

Als Geschädigter, also im Haftpflichtfall, hast Du als Versicherungsnehmer jedoch stets das Recht, Dir einen unabhängigen Gutachter auszusuchen. Er handelt dann auch nur in Deinem Interesse und ist nicht an die Weisungen einer Kfz-Versicherung gebunden. Dies gilt auch dann, wenn die gegnerische Haftpflichtversicherung selbst einen Kfz-Sachverständiger beauftragt hat. 

Die Höhe der Kosten für ein Schadengutachten orientiert sich üblicherweise an der Höhe des entstandenen Schadens. Je größer und komplexer der Fahrzeugschaden ist, desto höher ist die Rechnung.

So dienen als Grundlage für die Berechnung der Kosten entsprechende Tabellen großer Verbände als Bemessungsgrundlage. Bestimmte Leistungen von Kfz-Sachverständigen werden so zu fixen Beträgen abgerechnet. Im Einzelfall kann das Honorar des Kfz-Gutachters jedoch auch individuell verhandelt werden. In einigen Fällen wird auch per Stundensatz abgerechnet. 

Hier siehst Du Beispiele möglicher Gutachterhonorare (aus einer Honorarbefragung des BVSK im Jahr 2018):

Schadenhöhe		Grundhonorar
500 Euro		165 bis 230 Euro
2.000 Euro		364 bis 426 Euro
3.000 Euro		442 bis 511 Euro
5.000 Euro		573 bis 657 Euro
10.000 Euro		815 bis 933 Euro
20.000 Euro		1.242 bis 1.444 Euro

Standardmäßig kannst Du beim Preis eines Schadengutachtens mit einem absteigenden Prozentsatz in Abhängigkeit von der Schadenhöhe rechnen. Hier ein Rechenbeispiel zur Übersicht:

Schaden		Prozentsatz	Honorar
1.000 Euro	35 Prozent	350 Euro
20.000 Euro	7 Prozent	1.400 Euro

Bei einem nachweislich unverschuldeten Schaden kommt die Versicherung des Schädigers sowohl für Deinen Schadenersatz als auch für die Kosten des Schadengutachtens auf. Das gilt auch dann, wenn Du selbst einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragst.

Bei einer Teilschuld erfolgt gegebenenfalls eine Kostenbeteiligung über eine festgelegte Quote. Möglich ist auch die Option des Quotenvorrechts durch die Einbindung der eigenen Kaskoversicherung.

Ist die schadensverursachende Partei hingegen nicht bekannt, oder Du bist selbst an einem Fahrzeugschaden schuld, musst Du die Kostenübernahme mit Deiner Kaskoversicherung abklären. In der Regel kommst Du jedoch für die Kosten auf, wenn Du als Schädiger selbst einen Kfz-Gutachter bestellst.

Du als Versicherungsnehmer bekommst bei einem verschuldeten Schaden (Teilkasko und Vollkasko) maximal nur den Wiederbeschaffungswert Deines Fahrzeugs ersetzt. 

Bei einem fremdverschuldeten Schaden an Deinem Fahrzeug erhältst Du von der gegnerischen Haftpflichtversicherung jedoch die bis zur Wiederherstellung des ursprünglichen Fahrzeugzustands erforderlichen Kosten erstattet – allerdings nur bis zu maximal 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert.

Als geschädigte Person hast Du gegenüber der Versicherung des Schädigers sehr umfassende Rechte bzw. Schadensersatzansprüche. Auf der Basis von § 249 BGB hast Du daher folgende Rechte:

  • Übernahme der Anwalts- und Gutachterkosten durch die gegnerische Versicherung

  • freie Wahl eines Sachverständigenbüros 

  • Erstattung der Reparaturkosten

  • Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung oder einen Mietwagen

  • Schmerzensgeld bei einem Personenschaden, inklusive Schadensersatz für Verdienstausfall und Heilbehandlungskostenübernahme

  • Recht auf fiktive Abrechnung auf Basis des Gutachtens

Bei Eigenverschulden zahlt die eigene Kfz-Versicherung in der Regel nur die Reparaturkosten oder den Zeitwert Deines Fahrzeugs.

Des Weiteren bist Du bei einem unverschuldeten Schaden laut § 254 BGB jedoch auch dazu verpflichtet, die Schadenssumme möglichst gering zu halten (Schadensminderungspflicht). Das bedeutet, dass Du die Kosten für die Reparatur und die gesamte Schadensregulierung nicht künstlich in die Höhe treiben darfst.

In Deutschland kann im Grunde jeder ein Kfz-Sachverständiger sein, der auch eine entsprechende Ausbildung genossen hat. Denn die Berufsbezeichnung des Kfz-Gutachters ist rechtlich nicht geschützt. Zudem ist ein Kfz-Gutachter nicht dazu verpflichtet, einen Sachkundenachweis mit sich zu führen. 

Im Idealfall ist Dein Gutachter ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger. Denn aufgrund seiner Qualifikation haben die von ihm erstellten Schadengutachten auch gegenüber Versicherern und Gerichten Bestand.

Daher solltest Du immer darauf achten, dass ein Schadengutachter über entsprechende Nachweise wie Zertifikate oder Urkunden von Prüfgesellschaften verfügt. Sie bestätigen Dir die sachgemäßen Qualifikationen eines Gutachters.

Im Regelfall dauert eine Schadensabwicklung etwa ein bis zwei Monate. Dennoch kann eine Auszahlung je nach Komplexität etwas länger dauern – zum Beispiel, wenn Versicherungen Gegengutachten prüfen.

In der Regel ist ein Schadengutachten immer oberhalb der Bagatellschadensgrenze notwendig. Für alles unterhalb dieser Grenze reicht ein Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt für die Abrechnung mit dem Versicherer aus.

Ja, theoretisch können sie das. Dazu braucht es aber laut einem Urteil des Landgerichts Berlin (Aktenzeichen 42 O 22/10) einen belegbaren Grund. Der einfache Hinweis auf ein falsches Kfz-Gutachten reicht für ein Zweitgutachten oder eine Nachbesichtigung nicht aus. Anfechtbar wäre ein Gutachten zudem, wenn es berechtigte Zweifel an der Kompetenz des Sachverständigen gäbe.

Unsere Standorte im Süden Deutschlands

Wir unterstützen Dich von Beginn an! Wir stehen für vollen Einsatz für Deine Rechte, eine schnelle Abwicklung und Rundum-Service.

Auf Deinen Wunsch hin übernehmen wir die gesamte Schadensabwicklung und schöpfen jegliche Schadensersatzpositionen aus. Dank unseres weitreichenden Netzwerks können wir Dir zudem stets rechtlichen Beistand an die Seite stellen.

Außerdem sind wir für Dich jederzeit per Mail, WhatsApp und Telefon erreichbar. Setz Dein Vertrauen in uns und unsere Kfz-Gutachter bei Deinem Fahrzeugschaden! 

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