Kfz Unfallgutachten in Nürnberg & Fürth

Deine sorgenfreie Absicherung nach einem Unfall. Kontaktiere uns jetzt für dein Unfallgutachten in Nürnberg & Fürth.
Mit einem unabhängigen Gutachter kannst du dir sicher sein, dass, deine Interessen an erster Stelle stehen. Außerdem brauchst du dir über die Kompetenz und Qualifikation unserer Sachverständigen keine Sorgen machen!

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Was ist ein Unfallgutachten?

Möglicherweise hattest Du bisher noch keinen Unfall, geschweige denn mit den darauffolgenden Geschehnissen, Pflichten und Rechten zu tun. Das wollen wir mit diesem Artikel über das Unfallgutachten ändern.

Denn ein solches unabhängiges Kfz-Unfallgutachten ist die Grundlage für Deinen Schadensersatzanspruch nach einem Unfallschaden an Deinem Fahrzeug. Daher beantworten wir Dir hier all Deine Fragen zum Unfallgutachten, zu Deinen Rechten und kompetenten Gutachtern. In einem Kfz-Gutachten werden nach einem Verkehrsunfall die entstandenen Schäden an einem Fahrzeug dokumentiert und beurteilt. Auf Grundlage dessen werden zudem die voraussichtlichen Kosten für die Reparatur kalkuliert.

Ein Unfallgutachten dient der Versicherung, der Schadenregulierung und gegebenenfalls auch dem Gericht als Schadennachweis.​

Wann ein Unfallgutachten sinnvoll ist

In der Regel ist ein Unfallgutachten immer nach einem Unfall notwendig, sobald die Schadensgrenze die eines Bagatellschadens überschritten hat. Diese liegt bei etwa 750 Euro für die Haftpflichtversicherung und bei 2000 Euro für Kaskoversicherer. Darunter reicht zumeist ein Kostenvoranschlag aus.

Da Du jedoch als Laie selten in der Lage sein wirst, den tatsächlich entstandenen Schaden beurteilen und die Kosten exakt beziffern zu können, solltest Du sinnvollerweise immer einen Kfz-Gutachter beauftragen. Er schätzt dann ein, welche Art von Kfz-Gutachten für Dich infrage kommt.

Die Vorteile unserer Unfallgutachten

Vor Ort Service

Neben unserer Kundenfreundlichkeit steht unser Service, bei dir vorbeizukommen und Vor Ort den Schaden aufzunehmen – egal, welche Art von Kfz-Gutachten du benötigst.

Zeitersparnis

Auf Wunsch Übernahme der gesamten Schadensabwicklung sowie Ausschöpfung aller Schadensersatzpositionen.

Enger Kontakt

Rechtlicher Beistand dank unserem Netzwerk & stetig persönlichen Ansprechpartner

So bekommst du dein Unfallgutachten

KFZ Gutachter Terminbuchung bei HolDeinenGutachter

Termin buchen

Zuerst buchst Du gleich Deinen Termin bei HolDeinenGutachter.de. Dazu gibst Du E-Mail und Telefonnummer sowie deinen gewünschten Termin ein.

Anschließend erhältst Du von uns eine Bestätigungsmail mit Deinem bestätigten Termin und ein Gutachter/-in wird sich umgehend bei dir melden.

Vor Ort Termin des KFZ Gutachters
KFZ Schadensaufnahme bei HolDeinenGutachter

Vor Ort oder wir kommen zu dir für die Schadensaufnahme

Wir begutachten und erfassen den Schaden an Deinem Fahrzeug unabhängig und verlässlich.

Auf Basis der Beurteilung kalkulieren wir die Höhe Deines Schadens und erstellen dein Gutachten.

Schadenregulierung durch die KFZ Sachverständigen
KFZ schadensreguilerung bei HolDeinenGutachter

Schadensregulierung

Wir versenden Dein Kfz-Gutachten zur Regulierung des Schadens wunschgemäß direkt an Deinen oder einem HolDeinenGutachter.de Anwalt und/oder an die zuständige Versicherung.

100% Service für zufriedene Kunden

In unserem Unternehmen sind wir darauf bedacht Ihnen einen bestmöglichen Service zu bieten. Die Meinung unserer Kunden ist uns sehr wichtig und wir nutzen gerne Feedback, um uns stetig weiterzuentwickeln.

5/5
Mein Wohnmobil wurde angefahren und war nicht mehr in der Lage zu fahren. So kam der Gutachter zu mir und hat den Schaden vor Ort aufgenommen. Der weitere Ablauf bis zur Abwicklung ging auch schnell und reibungslos.
Markus, 44
5/5
Auf die schnelle einen Gutachter in Nürnberg benötigt. Da war ich bei HolDeinenGutachter.de richtig. Super Gutachter der mich bestens beraten hat. Ich musste keinen Cent zahlen, da alles die gegnerische Versuchung übernommen hat.
Merlin, 54
5/5
WOW. Innerhalb von 24 Stunden war mein Gutachten fertig und daraufhin kam auch das Geld sofort!!! Hoffentlich werde ich keinen Unfall mehr haben aber wenn, dann rufe ich wieder bei HolDeinenGutachter.de an
Osman, 57
5/5
Wenn man im Umkreis Nürnberg/Fürth/Erlangen einen Gutachter braucht, kann ich diese Jungs hier empfehlen. Richtig sympathischer Gutachter, der mich sehr gut betreut hat und war auch noch komplett kostenlos für mich.
Chris, 39
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Du hast weitere Fragen zum Unfallgutachten?

Die Versicherungen machen ihre Entschädigungsleistungen immer von der Vorlage eines Unfallgutachtens abhängig. Daher ist das Kfz-Gutachten so wichtig. Denn damit Schadensersatzansprüche überhaupt geltend gemacht werden können, müssen die Unfallschäden am Auto dokumentiert, begutachtet und beziffert werden.

Aus dem Gutachten geht zudem hervor, ob die Schäden auch durch den Unfall entstanden sind. Denn auch Gerichte entscheiden in einem Streitfall auf Grundlage des Unfallgutachtens.

 

Damit die Schäden eingeschätzt und die Höhe der Reparaturkosten beziffert werden können, prüft ein Kfz-Sachverständiger Dein Auto ganz genau auf Defekte, Schäden und sonstige Mängel. Dabei enthält ein Kfz-Gutachten Angaben zu folgenden Sachverhalten:

  • technische Daten und Sonderausstattung

  • Dokumentation vorhandener und unfallbedingter Schäden

  • Einschätzung des Reparaturwegs und der Reparaturkosten

  • Dauer der Reparatur

  • unfallbedingte Wertminderung

  • Wiederbeschaffungswert und Restwert 

  • Einschätzung zur Wirtschaftlichkeit der Reparatur (Totalschaden)

  • Ausfallzeit

Aus der unfallbedingten Ausfallzeit berechnen sich übrigens auch die Ansprüche für einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung.

 

Auch wenn sich der Gutachter im Regelfall um die Einhaltung aller Fristen kümmern wird, solltest Du als Geschädigter oder Unfallverursacher stets einen Überblick über Pflichten und mögliche Fristen nach einem Unfall haben:

  1. Der Unfallverursacher hat maximal 7 Tage Zeit, den Schaden bei der Versicherung zu melden. 

  2. Ein Kfz-Gutachter sollte am besten noch am Unfalltag angefordert werden. Denn das Warten kann zu weiteren Schäden führen (Schadensminderungspflicht), und je schneller ein Fahrzeug repariert wird, desto schneller wird die Schadenssumme ausgezahlt.

  3. Ein Unfallgutachten kann je nach Kapazitäten innerhalb von 1 bis 3 Tagen erstellt werden. Für das Kfz-Gutachten gibt es keine direkte Frist.

Tipp: Schadensersatzansprüche verjähren nach 3 Jahren.

Als Geschädigter bist Du verpflichtet, die Schadenssumme gering zu halten. Dabei ist die Rede von der Schadensminderungspflicht nach § 254 BGB. Demnach darfst Du als Geschädigter die Reparaturkosten und die gesamte Schadensregulierung nicht künstlich in die Höhe treiben. Warte also nicht damit, Deinen unabhängigen Kfz-Gutachter zeitnah anzufordern.

 

Den Pflichten stehen Dir als Geschädigtem laut § 249 BGB auch einige Rechte gegenüber:

  • Übernahme der Anwalts- und Gutachterkosten durch die gegnerische Versicherung

  • freie Wahl eines Sachverständigenbüros

  • Erstattung der Reparaturkosten 

  • Anspruch auf Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung

  • Recht auf fiktive Abrechnung 

Beim Eigenverschulden zahlt die eigene Kfz-Versicherung in der Regel nur die Reparaturkosten oder den Zeitwert Deines Fahrzeugs. 

 

 

Die Kosten für ein Unfallgutachten fallen prozentual zum entstandenen Schaden aus. Auf Basis von Tabellen großer Verbände werden sie berechnet. Standardmäßig kannst Du mit einem absteigenden Prozentsatz in Abhängigkeit zur Schadenhöhe rechnen. Hier ein Rechenbeispiel für Dich:

Schaden                   Prozentsatz               Honorar
1.000 Euro                35 Prozent                350 Euro
20.000 Euro               7 Prozent                 1.400 Euro

Je größer Dein Schaden also ist, desto höher fällt auch die Rechnung für das Kfz-Gutachten aus. Manche Gutachter oder Verbände wie die DEKRA rechnen auch nach Stundensatz ab.

In unserem Artikel über Kfz-Gutachter findest Du eine beispielhafte tabellarische Übersicht von Gutachterhonoraren. So erhältst Du einen groben Überblick über mögliche Preise von Unfallgutachten.

 

Wer das Unfallgutachten zahlt, hängt vom Fall ab. In der Regel ist es aber immer die Partei beziehungsweise die Versicherung des Unfallverursachers. Lediglich bei einer Teilschuld erfolgt eine Kostenbeteiligung über eine festgelegte Quote. 

Es geht also bei der Übernahme der Kosten um die Schuldfrage: Handelt es sich um einen Fall für die Haftpflichtversicherung oder um einen Kaskoschaden?

 

Als geschädigte Partei musst Du nicht für das Kfz-Gutachten aufkommen, denn das übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Du musst den gestellten Gutachter jedoch nicht akzeptieren und kannst selbst einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen. 

Die Versicherung des Unfallverursachers springt also immer dann ein, wenn er an einen Geschädigten zahlen muss. Die anfallenden Kosten werden dabei bis zu 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert des beschädigten Fahrzeugs erstattet.

 

Bei Eigenverschulden eines Unfalls kommt nur eine Kaskoversicherung für ein Unfallgutachten am Fahrzeug des Verursachers auf. In der Regel wird sie dann auch ihr Weisungsrecht ausüben, um selbst einen Gutachter zu beauftragen und die Schadenhöhe zu bemessen. In seltenen Fällen kann selbst ein Gutachter beauftragt werden – und dann auch nur in Abstimmung mit der Versicherung.

Seinen Fahrzeugschaden bekommt der Versicherungsnehmer zudem auch nur bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts ersetzt. Dabei ist die Selbstbeteiligung einbezogen.

 

 

Idealerweise ist ein Kfz-Gutachter immer ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger. Seine Qualifikationen sorgen dafür, dass Kfz-Gutachten gegenüber Versicherern und Gerichten Bestand haben.

Allerdings ist die Berufsbezeichnung des Kfz-Gutachters in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Das heißt, dass im Grunde jeder Kfz-Sachverständiger sein kann, der eine entsprechende Ausbildung genossen hat.

Des Weiteren ist ein Gutachter nicht dazu verpflichtet, einen Sachkundenachweis über seine Qualifikation mit sich zu führen. Du solltest jedoch darauf achten, dass der Gutachter, den Du beauftragst, kompetent ist. Denn je qualifizierter ein Sachverständiger sich ausweisen kann, desto weniger lassen sich die Feststellungen in einem Kfz-Gutachten bestreiten.

Die Aufgaben eines Unfallgutachters

Ein Gutachter kann in einer Vielzahl von Belangen Fahrzeuge bewerten. Dazu gehören unter anderem:

  • Schadensfeststellung und Beweissicherung nach einem Verkehrsunfall

  • Gebrauchtwagenbewertung 

  • Wertgutachten, Gutachten für Young- und Oldtimer

  • Maschinengutachten

Weitere Informationen findest Du in unseren Artikeln über Kfz-Gutachter und das Schadengutachten.

 

Wie bei der Frage zur Übernahme der Kosten kann auch hier zwischen Haftpflicht- und Kaskofällen unterschieden werden. Denn bei Fremdverschulden eines Unfalls (Haftpflicht) hast Du als geschädigte Person das Recht, einen Kfz-Gutachter Deiner Wahl zu beauftragen.

Lass Dich dabei nicht von der gegnerischen Versicherung unter Druck setzen. Entscheide Dich für einen unabhängigen Gutachter, der nur Deine Interessen vertritt.

Bei eigener Schuld oder höherer Gewalt wird die Kaskoversicherung ein Kfz-Gutachten in Auftrag geben. Es ist selten der Fall, dass der Versicherungsnehmer einen eigenen Gutachter wählen darf.

Denn viele Versicherungsverträge enthalten Klauseln, die besagen, dass Unfallgutachten nur dann bezahlt werden, wenn sie von der Versicherung in Auftrag gegeben werden.

Unabhängige Kfz-Gutachter

Bist Du also nach einem Unfall in der Position der unverschuldeten Seite, dann bestehe auf Dein Recht, einen eigenen und unabhängigen Gutachter zu beauftragen. So stellst Du sicher, dass die Wertminderung und der Nutzungsausfall über den reinen Blechschaden berücksichtigt werden.

Denn ein gestellter Gutachter wird immer die Interessen der eigenen Versicherung vor Augen haben und danach auch begutachten.

 

In einem Streitfall kann es sein, dass ein Gericht über die Ersatzansprüche urteilen muss. Dabei gilt Dein Unfallgutachten als ausreichendes Beweismittel.

Kann die Versicherung des Unfallgegners mein Unfallgutachten anfechten?

Eine Beanstandung des Kfz-Gutachtens ist theoretisch möglich. Dazu braucht es aber laut einem Urteil des Landgerichts Berlin (Aktenzeichen 42 O 22/10) einen belegbaren Grund.

Ein einfacher Hinweis auf ein mangelhaftes Unfallgutachten reicht für eine weitere Einschätzung der Situation nicht aus. Anfechtbar wäre ein Gutachten zudem, wenn es berechtigte Zweifel an der Kompetenz des Sachverständigen gäbe.

 

Wir verfügen über ein weitreichendes Netzwerk, das wir Dir zur Verfügung stellen. So kannst Du bei Bedarf jederzeit auf einen Anwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht zugreifen, um diesen Fall zu Deinen Gunsten zu klären.

Denn es kann vorkommen, dass Versicherungen versuchen, Reparaturkosten (Stundensätze), UPE-Aufschläge und Verbringungskosten zu kürzen – obwohl diese im Kfz-Gutachten festgeschrieben sind. 

 

Im Regelfall dauert eine Schadensabwicklung 4 bis 8 Wochen. Je nach Komplexität des Falls kann es auch länger dauern. Durch unseren schnellen Einsatz und kompetentes Schadensmanagement versuchen wir bei HolDeinenGutachter.de, stets schneller voranzukommen.

 

Unsere Standorte im Süden Deutschlands

HolDeinenGutachter.de ist ein freies Kfz-Sachverständigenbüro in Nürnberg, Fürth, Erlangen und Umgebung. Unser Expertenteam bietet nicht nur Beistand bei einem Autounfall, sondern gewährleistet dir auch ein Rundumservice in allen Belangen rund ums Auto. Überlasse den Stress im Schadensfall nicht dem Zufall und vertrauen auf unsere Erfahrung! Mit 100-prozentigem Einsatz stehen wir an deiner Seite, um eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung zu ermöglichen.

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